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Weitgehende Zustimmung für geplantes Veloweggesetz in der Schweiz

Vernehmlassung für den Ausbau des Schweizer Velonetzes auf gutem Weg. Kantone sollen bei der Ausführung in der Verantwortung bleiben.

(SDA-ATS News Service) Das geplante Bundesgesetz über Velowege ist in der Vernehmlassung weitgehend auf Zustimmung gestossen. SP und VCS fordern allerdings mehr Geld. Die Kantone regen an, den Bau von Velowegen entlang von Bahnlinien zu prüfen.

Die Schweizer Bevölkerung hat 2018 dem Bundesbeschluss über die Velowege mit einer grossen Mehrheit von 73,6 Prozent zugestimmt und sich damit für eine Aufwertung der Velowege entschieden. Mit dem geplanten Gesetz zur Umsetzung des neuen Verfassungsartikels soll der Bau von Velowegen Aufgabe der Kantone bleiben. Sie haben jedoch die Pflicht, Velowege verbindlich zu planen und für ein zusammenhängendes und sicheres Velonetz zu sorgen. Die Vernehmlassung zum neuen Bundesgesetz endet am heutigen Donnerstag.

Geplanter Veloschnellweg Kanton Zürich

Die meisten Parteien und Organisationen, die an der Vernehmlassung teilnahmen, begrüssen die Planungspflicht der Kantone. Mithilfe dieses Gesetzes könne besser auf die Bedürfnisse des Veloverkehrs eingegangen werden, so der Tenor. Nach Ansicht der SVP soll der Bund möglichst wenig in die Kantons- und Gemeindeautonomie eingreifen.

Er solle sich daher auf unterstützende Aspekte bei Planung und Koordination zwischen den verschiedenen Akteuren beschränken. Zustimmung findet auch, dass im Gesetz zwischen Velowegnetzen für den Alltag und die Freizeit unterschieden werden soll. Denn beide Nutzergruppen hätten unterschiedliche Bedürfnisse. Die FDP lehnt den Gesetzesentwurf ab. Es brauche sichere und gute Velowege, der Entwurf sprenge aber den Rahmen des Verfassungsartikels bei weitem.

Die SP und der Verkehrs-Club der Schweiz (VCS) halten eine Erhöhung der Mittel für die Agglomerationsprogramme von heute neun bis zwölf Prozent auf zwölf bis 15 Prozent des Nationalstrassen- und Agglomerationsfonds (NAF) für notwendig, um die Veloinfrastruktur in den Städten zu realisieren. Die SVP lehnt eine verstärkte Finanzierung aus dem NAF dagegen ab.

Velowege entlang der Bahnlinien prüfen

Nach Ansicht der Kantone soll das Gesetz um einen Zusatz ergänzt werden. So sei bei Eisenbahninfrastrukturprojekten zu prüfen, ob entlang der Eisenbahnlinien Velowege erstellt werden können. Damit würden sich alle Mobilitätsakteure – auch der Schienenverkehr – am Velowegnetz beteiligen.

Velowege entlang von Eisenbahnstrecken seien attraktiv, weil die Steigung in der Regel gering ausfalle und die Sicherheit aufgrund der Verkehrstrennung hoch sei, schreibt die Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK). Zudem sei mit geringen Mehrkosten zu rechnen. Denn entlang von Eisenbahnlinien seien ohnehin Bau- und Unterhaltspisten notwendig, die auch als Velowege genutzt werden könnten.

SP und VCS sprechen sich für einen nationalen Masterplan aus, der parallel zum Gesetzgebungsprozess erarbeitet werden soll. Der Masterplan soll unter anderem eine messbare Zielsetzung enthalten, wie sich der Anteil des Veloverkehrs am Gesamtverkehr entwickeln soll. Der TCS unterstützt grundsätzlich den Gesetzesentwurf des Bundes. Gleichzeitig betont er die Wichtigkeit, die verschiedenen Verkehrsträger auf den Hauptstrassen zu trennen, um einen reibungslosen Verkehrsfluss und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden zu gewährleisten.

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