Allgemein Elektroauto Verkehrspolitik

100 Schweizer Autobahnrastplätze erhalten E-Tankstellen

Schweiz rüstet Autobahnen mit Ladeinfrastruktur aus.

Das Bundesamt für Strassen (Astra) hat einem Schweizer und einem niederländischen Anbieter den Zuschlag für den Aufbau einer E-Ladestruktur auf Schweizer Autobahnen erteilt. Bis Dezember 2018 konnten Bewerbungen für die E-Tankstellen auf den rund 100 Rastplätzen eingereicht werden. Jetzt werden die Stromanschlüsse erstellt, anschliessend muss jeder Anbieter innerhalb eines Jahres mindestens fünf Rastplätze mit E-Tanksäulen ausrüsten. Im Schnitt kostet die Ausrüstung eines Rastplatzes rund eine halbe Million Franken.

Um rasch ein flächendeckendes Netz zu gewährleisten, werden die Bewilligungen für den Bau und Betrieb der E-Tankstellen nicht einzeln pro Rastplatz, sondern in fünf Paketen mit jeweils 20 Rastplätzen vergeben. Das ASTRA hat die im Bewerbungsverfahren eingegangen Eingaben inzwischen geprüft und die fünf Pakete an folgende Betreibergesellschaften vergeben: Gottardo Fastcharge SA, Groupe e SA, Fastned B.V., Primeo Energie / Alpiq E-Mobility AG sowie SOCAR Energy Switzerland GmbH. Die Bewilligungen sind 30 Jahre gültig.

Ladestationen

In den kommenden Wochen führt das ASTRA mit den Anbietern Gespräche, um gemeinsam die Reihenfolge der Realisierung festzulegen. Anschliessend werden die Stromanschlüsse bestellt. Die Betreiber müssen innerhalb eines Jahres ab Erstellung der Strominfrastruktur je fünf Rastplätze mit E-Tankstellen ausrüsten. Spätestens in zehn Jahren müssen sämtliche Rastplätze damit ausgestattet sein. Die Kosten für die Bereitstellung einer ausreichenden Stromleistung vor Ort werden vom ASTRA vorfinanziert. Pro Rastplatz ist mit einem durchschnittlichen Aufwand von rund einer halben Million Franken zu rechnen. Diese Investitionskosten werden den Betreibern über ein Entgelt verrechnet.

Massnahme zur Förderung der E-Mobilität

Elektroautos tragen dazu bei, die energie- und klimapolitischen Ziele des Bundes zu erreichen. Der Bund erwartet, dass ihr Marktanteil in den kommenden Jahren steigen wird. Um dies zu fördern, hat das Parlament die Rahmenbedingungen zur Erstellung eines leistungsstarken Netzes von Ladestationen entlang der Nationalstrassen geschaffen: Seit Anfang 2018 ist es rechtlich möglich, auf Autobahnrastplätzen elektrische Energie als Antriebsmittel anzubieten. Zudem hat der Bund Ende 2018 zusammen mit Vertretern von Kantonen und Städten sowie der Elektrizitäts- und Mobilitätsbranche eine Roadmap zur Förderung der Elektromobilität unterzeichnet.

Rastplätze und Raststätten auf dem Nationalstrassennetz

Im Unterschied zu den Rastplätzen, die in der Regel nur mit Toiletten, Bänken und teilweise mit kleinen Imbissbuden ausgerüstet sind, gibt es auf den 59 Raststätten Restaurants und Einkaufsmöglichkeiten. Auf 24 Raststätten sind bereits Schnellladestationen vorhanden. Die Raststätten sind in kantonalem Eigentum, während die Rastplätze im Eigentum des Bundes sind.

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