Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat im Rahmen des sogenannten Netznutzungskonzepts und den Netznutzungsplänen bei einem Konflikt einer Trassenzuteilung den Güterverkehr priorisiert. Konkret geht es um einen einzelnen Konflikt auf der Strecke Zürich–Schaffhausen. Geplante halbstündliche Zusatzzüge der Zürcher S-Bahn für die Morgen- und Abend-Stosszeit auf der Linie der S3 zwischen Zürich und Bülach können deshalb nur stündlich gesichert werden. Der definitive Entscheid fällt im Rahmen des Fahrplanverfahrens.
Zum Entscheid des BAV hält der Zürcher Verkehrsverbund ZVV fest, dass der definitive Fahrplan für die sogenannte „4. Teilergänzung“ der Zürcher S-Bahn bereits 2009 fixiert worden sei. Darin war auch der Halbstundentakt der S3 im Zürcher Unterland enthalten. Diese Massnahme wurde im Hinblick auf das starke Wachstum der Fahrgastzahlen im Unterland für nötig erachtet und hat sich bestätigt. Das Konzept war auch dem BAV bekannt. Der Kanton Zürich hatte gestützt darauf die Finanzierungskredite für Infrastrukturanpassungen von insgesamt 345 Mio. Franken gesprochen, wovon der Kanton rund zwei Drittel trägt.
Bei der Erarbeitung der Netznutzungspläne für die Jahre 2019, 2021 und 2024 konnten verschiedene Konflikte zwischen Güter- und Personenverkehr bereinigt werden, so das Bundesamt für Verkehr. Im einzigen noch offenen Fall hat das BAV entschieden, die Interessen des Güterverkehrs für die Sicherung der minimalen Trassenzahl von Zürich nach Schaffhausen zu wahren und deshalb einen vom Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) im Rahmen der 4. Teilergänzung ab Dezember 2018 geplanten halbstündlichen Zusatzzug der Zürcher S-Bahn (S3 Zürich-Bülach) in der Hauptverkehrszeit nur stündlich zu sichern.
Möglicherweise kann dieser Planungskonflikt noch im Rahmen des Fahrplanverfahrens durch die Trassenvergabestelle Trasse Schweiz noch gelöst werden, so die Ausführungen des BAV.
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