Entgleisung Güterzug im Gotthard Basistunnel der SBB
Allgemein Logistik

Mehr Sicherheit im Schienengüterverkehr: BAV verschärft Vorgaben nach Gotthard-Unfall

Bundesamt für Verkehr zieht Konsequenzen und verschärft die Sicherheitsvorschriften für Güterzüge.

Nach dem Güterzugunfall im Gotthard-Basistunnel zieht das Bundesamt für Verkehr (BAV) Konsequenzen. Mit einer neuen Verfügung ordnet es umfassende Massnahmen an, um das Risiko von Radbrüchen bei Güterwagen zu reduzieren. Betroffen sind Eisenbahnunternehmen, Fahrzeughalter und Instandhaltungsstellen, die bis Ende 2025 handeln müssen.

Am 10. August 2023 entgleiste ein Güterzug im Gotthard-Basistunnel. Die Untersuchung der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) zeigte, dass die neuen Verbundstoff-Bremssohlen zu einer erhöhten thermischen Belastung der Räder führen und so Radbrüche begünstigen. Da fast alle Güterwagen in Europa mit solchen Bremssohlen unterwegs sind, besteht ein systematisches Risiko. Die SUST empfahl der Europäischen Eisenbahnagentur (ERA) griffige Massnahmen – doch einheitliche europäische Regeln lassen auf sich warten. Deshalb schreitet das BAV nun auf nationaler Ebene ein.

Die wichtigsten Massnahmen

Das BAV legt in seiner Verfügung klare Vorgaben fest:

  • Grösserer Mindestraddurchmesser
    Für betroffene Radsatztypen gilt neu ein Mindestdurchmesser von 864 Millimetern statt wie bisher 860. Wagen mit kleineren Rädern müssen sofort in die Instandhaltung. Damit verkürzt sich die Einsatzdauer der Räder deutlich.
  • Systematische Wartung und engere Intervalle
    Güterwagen müssen künftig nach festen Kilometervorgaben überprüft werden:
    • bei LL-Bremssohlen nach 50 000 km (wenn Räder ≤ 880 mm) bzw. 100 000 km,
    • bei K-Bremssohlen nach 100 000 km bzw. 200 000 km.
      Zusätzlich gilt eine Jahresfrist, falls die Kilometerleistung nicht erreicht wird.
      Die Untersuchung umfasst Sichtkontrollen, Messung des Durchmessers, Überprüfung auf Hitzeschäden und eine Klangprobe. Neu werden diese Kontrollen auch ausserhalb von Werkstattreparaturen systematisch vorgeschrieben.
  • Nachweispflicht für jede Wartung
    Jeder Güterwagen benötigt künftig ein gültiges Protokoll über die letzte wagentechnische Untersuchung. Eisenbahnverkehrsunternehmen dürfen nur Wagen mit Nachweis einsetzen.
  • Selbstdeklaration und Modernisierung
    Fahrzeughalter sollen sich verpflichten, nur noch moderne und weniger anfällige Radsatztypen zu verwenden. Zudem müssen Räder künftig Farbmarkierungen tragen, die Hitzeschäden sichtbar machen.
  • Sensibilisierung des Lokpersonals
    Lokführerinnen und Lokführer sollen ihr Fahrverhalten anpassen, um Überhitzungen zu vermeiden. Wo möglich, ist vor Abfahrt ebenfalls eine Klangprobe vorgesehen.

Umsetzung bis Ende 2025

Die Massnahmen gelten für alle Güterwagen, die durch die Schweiz fahren. Sie sind sofort umzusetzen und müssen bis spätestens 31. Dezember 2025 vollständig eingeführt sein. Verstösse können rechtliche Folgen haben.

Schweizer Alleingang – mit Signalwirkung

Die neuen Vorschriften gelten ab sofort auch für ausländische Güterzüge. Sie müssen nachweisen, dass alle Wagen den Schweizer Standards entsprechen. Dazu sagte ein Sprecher des Bundesamts für Verkehr (BAV) gegenüber Keystone-SDA: „Kein ungeprüfter Güterzug darf durch die Schweiz fahren.“

Das BAV ist sich bewusst, dass es sich dabei um einen nationalen Alleingang handelt: „Uns ist bewusst, dass dies ein Alleingang der Schweiz ist. Aber die EU ist bei diesem Prozess einfach zu langsam. Wir hoffen jedoch auf eine Signalwirkung für ganz Europa.“

Ein Ausweichen ausländischer Güterverkehrsunternehmen auf andere Strecken sei kaum zu erwarten, da die Alternativrouten im nahen Ausland zu stark ausgelastet seien.

Erste Reaktionen der Branche

Die SBB begrüssen die strengeren Regeln. In einer Stellungnahme schrieben sie, die Vorgaben würden das Unfallrisiko senken und genau da ansetzen, wo es nötig sei.

Bundesrat Albert Rösti hatte bereits vor einem Jahr angekündigt, das Risiko von Radbrüchen senken zu wollen. Die Entgleisung im August 2023 verursachte Reparaturarbeiten von 13 Monaten und einen Sachschaden von rund 150 Millionen Franken – ein eindrücklicher Beleg für die Dringlichkeit der jetzt verfügten Massnahmen.

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