Reisende im Rollstuhl Bahnhof Bellinzona
Verkehrspolitik

Barrierefreie Bahnhöfe: 82 Prozent der Reisenden profitieren bereits

Erst 1132 von 1800 Bahnhöfe sind vollständig umgebaut, ein Grossteil der Reisenden profitiert aber bereits von barrierefreiem Zugang.

Die Schweiz kommt bei der Umsetzung barrierefreier Bahnhöfe schrittweise voran. Doch der Weg zu einem vollständig inklusiven Mobilitätssystem bleibt herausfordernd. Erst 1132 von 1800 Haltepunkten im Bahnumfeld sind vollständig umgebaut, ein Grossteil der Reisenden profitiert aber bereits von barrierefreiem Zugang.

Ende 2024 waren 1132 von insgesamt 1800 Haltepunkte im Bahnumfeld so umgebaut, dass sie autonom von Menschen mit Beeinträchtigungen genutzt werden können. Dies entspricht 63 Prozent aller Stationen und deckt gemäss Bundesamt für Verkehr (BAV) bereits 82 Prozent des gesamten Fahrgastaufkommens ab. Der aktuelle Standbericht zeigt: Die grossen Knotenpunkte wurden prioritär angepasst, der Nutzen für die Mehrheit der Reisenden ist heute spürbar.

Zwischenbilanz zur BehiG-Umsetzung

Die gesetzlichen Grundlagen für barrierefreien Zugang sind klar: Gemäss dem Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) hätten bis Ende 2023 alle Bahnhöfe angepasst sein müssen, sofern die baulichen Massnahmen als verhältnismässig gelten. In der Praxis wurde diese Frist jedoch nicht überall eingehalten. Gründe dafür sind unter anderem der Fachkräftemangel sowie die eingeschränkte Verfügbarkeit von Zeitfenstern für Bauarbeiten im laufenden Betrieb.

Das BAV begleitet die Bahnunternehmen weiterhin eng bei der Umsetzung. Besonders im Fokus: Verspätete Umbauten sollen – wo möglich – als Teilinbetriebnahmen realisiert oder durch Überbrückungslösungen wie lokale Unterstützung oder Shuttle-Dienste ergänzt werden.

Ziel 2028: 88 Prozent barrierefrei Reisende

Gemäss Planung der Bahnunternehmen werden bis Ende 2028 weitere 186 Stationen umgebaut. Damit steigt der Anteil der Reisenden mit barrierefreiem Zugang auf voraussichtlich 88 Prozent. Gleichzeitig verzögern sich bei 312 Bahnhöfen die Anpassungen weiterhin, trotz mehrfacher Mahnungen seitens des BAV.

Um dem entgegenzuwirken, hat der Bund in den Leistungsvereinbarungen zur Bahninfrastruktur 2025–2028 zusätzliche Mittel für die BehiG-Umsetzung gesprochen. Diese finanzielle Stärkung soll helfen, technische Hürden abzubauen und Bauprojekte zu beschleunigen.

Bushaltestellen: Umsetzung liegt bei Kantonen und Gemeinden

Auch im Bereich Busverkehr ist barrierefreier Zugang gesetzlich verankert. Die Zuständigkeit liegt jedoch bei den Strasseneigentümern, also bei Kantonen und Gemeinden. Die schweizweit rund 25’000 Bushaltestellen werden schrittweise angepasst. Der aktuelle Umsetzungsstand ist über die digitalen Kundeninformationssysteme des öffentlichen Verkehrs einsehbar. Der nächste BAV-Standbericht wird hierzu eine vertiefte Übersicht liefern.

Mobilität für alle bleibt ein zentrales Ziel

Die Fortschritte zeigen, dass Inklusion im öffentlichen Verkehr möglich und wirksam ist – besonders dann, wenn klare Prioritäten gesetzt und ausreichende Mittel bereitgestellt werden. Doch der Anspruch bleibt: Mobilität muss für alle zugänglich sein, spontan, selbstbestimmt und gleichwertig.

Barrierefreie Infrastruktur ist eine Voraussetzung für nachhaltige Mobilität. Sie stärkt nicht nur die Teilhabe von Menschen mit Behinderung, sondern verbessert auch die Qualität und Nutzbarkeit des öffentlichen Verkehrs für ältere Menschen, Familien mit Kinderwagen und Reisende mit Gepäck.

Weitere Informationen:
Standbericht Umsetzung BehiG

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